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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für das zustande kommen eines rechtsverbindlichen Vertrages zwischen der DJ Andy GbR (im folgendem DJ genannt) und dem Veranstalter gelten nachfolgende Geschäftsbedingungen:
 
1.1 Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und dem DJ.
Abweichende Bedingungen des Veranstalter sind für den DJ unverbindlich. Sie gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des DJ.
1.2 Ältere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.
 
2.1 Der Veranstalter engagiert den DJ sowie ggf. weitere Personen zu einer musikalischen Ausgestaltung.
2.2 Der Veranstalter lässt dem DJ bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung einen detaillierten Anfahrtsplan zum Veranstaltungsort zukommen.
2.3 Die Anreise des DJ erfolgt ca. 2 Stunden vor Beginn der Veranstaltung.
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei Erscheinen des DJ persönlich am Veranstaltungsort zu gegen zu sein bzw. einen Ansprechpartner als Vertreter zu benennen.
2.4 Der Veranstalter stellt dem DJ einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung.
Fallen hierfür Kosten an, so sind diese vom  Veranstalter zu tragen.
Findet die Veranstaltung nicht im Erdgeschoss statt und steht kein Aufzug im Gebäude zur Verfügung, so ist der Veranstalter verpflichtet, dies vorab dem DJ mitzuteilen. Gegebenenfalls hat der Veranstalter eine Hilfskraft zum Transport der technischen Ausrüstung zu stellen.
 
3. Der DJ ist verantwortlich für die Bereitstellung einer entsprechend der
Räumlichkeit dimensionierten PA- und Licht-Anlage sowie aller weiteren zu seiner Arbeit
notwendigen Geräte. Auf Wunsch wird dem Veranstalter ein schnurloses Mikrofon zur Verfügung gestellt.
 
4. Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Veranstalter für einen trockenen Standort des DJ und seiner Ausrüstung.
Der Veranstalter sichert die Bereitstellung eines Stromanschlusses mit 2 abgesicherten Leitungen in der Nähe der Stellfläche des DJ's zu. Der Anschlusswert muss mindestens 16 A (230 V) betragen. Die Kosten für den Strom trägt der Veranstalter.
 
5. Die Musikauswahl kann auf Wunsch des Veranstalters im Vorfeld mit dem DJ besprochen werden.
Der DJ kann auf ein großes Repertoire verschiedener Titel und Stilrichtungen zurückgreifen.
Dennoch besteht kein Anspruch, dass ein bestimmter Titel verfügbar ist.
Größere Moderationen (wie Preisverleihungen etc.) und Spieleinlagen sind möglich und erfolgen nur nach Absprache.
Über die Musiklautstärke während der Veranstaltung entscheidet der Veranstalter.
 
6. Für die Abführung der GEMA-Gebühren (und für das Stellen evtl. dafür notwendiger Anträge) ist allein der Veranstalter verantwortlich.
 
7. Das Catering (Essen, alkoholfreie Getränke) des DJ und max. einer weiteren Hilfskraft geht zu Lasten des Veranstalters.
 
8. Die Entlohnung wird vertraglich vereinbart, und ist in Bar am Tag der Veranstaltung zu entrichten.
Fallen Verlängerungsstunden an, so sind diese mit dem vereinbarten Satz zu entrichten.
Der DJ ist berechtigt, vor oder während der Veranstaltung Abschlagszahlungen oder auch die vollständige Gage zuzüglich vereinbarter Kosten für Fahrt und ggf. Übernachtung zu fordern.
Über die Höhe der vereinbarten Gage ist Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
 
9. Der Veranstalter ist für die persönliche Sicherheit des DJ, dem Team des DJ sowie der Sicherheit der Ausrüstung des DJ am Veranstaltungsort verantwortlich.
Werden Schäden an der Ausrüstung des DJ vom Veranstalter oder dessen Gästen verursacht, so haftet der Veranstalter hierfür.
Dem Veranstalter steht es frei, sich die entstehenden Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.
 
10. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ohne wichtigen Grund wird als nichtig angesehen und es wird der vereinbarte Betrag zzgl. etwaiger Vorabkosten des DJ unverzüglich fällig.
Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik ein Vertragspartner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so werden  beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche jeglicher Art können daraus nicht hergeleitet werden.
Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe in Höhe der Tagesgage festgesetzt.
 
11. Der Engagementvertrag verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen dem DJ zur Verfügung steht.
 
12. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Sie bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
 
13. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
 
14. Erfüllungsort aller beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz des DJ in Dallgow-Döberitz.
Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Geschäftssitz des DJ.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrages, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
15. Sollte eine der in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
 
16. Bildnachweise
Foto auf Seite Partner [/html/partner.htm]: Knipsermann, „Hand in Hand!“, CC-Lizenz (BY 2.0)
http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/de/deed.de
Alle Bilder stammen aus der kostenlosen Bilddatenbank www.piqs.de
 
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